SAP Berechtigungen Berechtigungsverwaltung in kundeneigenen Programmen koordinieren - SAP Stuff

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Berechtigungsverwaltung in kundeneigenen Programmen koordinieren
Leseberechtigungen für Steuerprüfungen geschäftsjahresabhängig steuern
Sie wissen, dass ein Ändern Ihrer SU24-Daten ein Abmischen der betreffenden Rollen mit sich bringt. Bisher mussten sich die Berechtigungsadministratoren die Rollen, z. B. aus der Transaktion SUIM, heraussuchen, um diese dann zu bearbeiten. Oft wird das erneute Abmischen der entsprechenden Rollen auch vergessen. Um zu gewährleisten, dass Sie direkt bei der Pflege der Daten in der Transaktion SU24 für die betreffenden Rollen den Abmischmodus einstellen können, ist die Funktion hier mit den jeweiligen Support Packages, benannt im SAP-Hinweis 1896191, bereitgestellt worden. Über die Korrektur werden die Buttons Abmischmodus für PFCG: Ein/Aus bzw. Rollen zur Verfügung gestellt. Die Funktion weist den Rollen den Abmischmodus zu, was Schritt 2c aus der Transaktion SU25 entspricht (siehe Tipp 43, »Berechtigungen nach einem Upgrade anpassen«). Diese Funktion können Sie über den Wert Y für den Parameter SU2X_SET_FORCE_MIX in der Tabelle PRGN_CUST aktivieren. Den Status des Abmischmodus können Sie über den Button Abmischmodus für PFCG: Ein/Aus abfragen. Standardmäßig ist diese Funktion ausgeschaltet. Mithilfe des Buttons Rollen (Verwendung in Einzelrollen) werden alle Rollen, die die ausgewählte Anwendung beinhalten, ermittelt und direkt in der Transaktion SU24 angezeigt. Sie erhalten eine Liste über alle abzugleichenden Rollen in der Transaktion SUPC über die Option Auch abzugleichende Rollen und können die Rollen nun schrittweise aktualisieren.

Sie finden alle Benutzerfavoriten eines Systems in der Tabelle SMEN_BUFFC; zusätzlich gibt es noch die Tabelle SMEN_BUFFI, in der die Links aus den Favoritenlisten abgelegt werden. Sie können diese Tabelle einfach nach Microsoft Excel exportieren und dann auswerten. An dieser Stelle möchten wir Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie die Favoriten nicht ohne die vorherige Abstimmung mit den Benutzern auswerten dürfen, denn die gespeicherten Favoriten sind benutzerbezogen und damit personenbezogene Daten. Die Tabelle SMEN_BUFFC enthält verschiedene Felder, die die Struktur der abgelegten Favoriten bestimmt. So können Sie z. B. Ordner in Ihren Favoriten anlegen, um diese zu sortieren. Diese Ordnerstruktur finden Sie ebenfalls in der Tabelle SMEN_BUFFC. Wichtig für die Neuerstellung eines Berechtigungskonzepts sind allerdings die Einträge selbst, die Sie im Feld REPORT finden. Das Feld REPORTTYPE gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob es sich bei dem betreffenden Eintrag z. B. um eine Transaktion oder eine Web-Dynpro-Anwendung handelt. Im Feld TEXT finden Sie dann, falls erforderlich die Beschreibung des Favoriteneintrags. Zusätzlich sollten Sie auch auf das Feld TARGET_SYS achten, da Favoriten auch für andere Systeme eingetragen werden können, in diesem Fall ist unter TARGET_SYS ein RFC-Zielsystem eingetragen.
Ziel eines Berechtigungskonzepts
Die kontextabhängigen Berechtigungen vereinen die allgemeinen und strukturellen Berechtigungen miteinander und vermeiden solche Situationen wie im oben genannten Beispiel. Die kontextabhängigen Berechtigungen sind so fein auseinandersteuerbar, dass eine Funktionstrennung lückenlos ermöglicht werden kann. Im Grunde werden bei den kontextabhängigen Berechtigungen die Berechtigungsobjekte durch strukturelle Berechtigungsprofile ergänzt. Dies führt dazu, dass Berechtigungen nicht mehr allgemein sondern nur noch für die Objekte des Berechtigungsprofil vergeben werden. Durch den Einsatz der kontextabhängigen Berechtigungen werden also die bekannten Berechtigungsobjekte P_ORGIN durch P_ORGINCON und P_ORGXX durch P_ORGXXCON ersetzt. In den neuen Berechtigungsobjekten ist dann ein Parameter für das Berechtigungsprofil enthalten.

Berechtigungen können auch über "Shortcut for SAP systems" zugewiesen werden.

Wenn Sie mehr zum Thema SAP Berechtigungen wissen möchten, besuchen Sie die Webseite "www.sap-corner.de".

Das Problem ist die Ermittlung der notwendigen Ausnahmen.

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