SAP Berechtigungen RSUSRAUTH - SAP Stuff

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Gesetzeskritische Berechtigungen
Kleine Unternehmen würden theoretisch von einem Berechtigungstool profitieren. Jedoch sind die Tools in vielen Fällen zu kostspielig, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist in der Regel nicht gegeben ist.

Durch Hinzunahme bestimmter SAP Standardreports und des Benutzerinformationssystems („SUIM“) ist es Ihnen möglich, sicherheitsrelevante Sachverhalte schnell zu erfassen und etwaige Fehler zu beheben. Dadurch wird eine grundlegende Verwaltung Ihres bestehenden Sicherheitskonzeptes verbessert und Sie schützen sich vor äußeren und inneren Eingriffen. Sollten Sie bei Ihrer Systemanalyse Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Xiting bietet Ihnen verschiedenste Services rund um das Thema SAP Security an. Vor allem unser unternehmenseigenes Sicherheitstool, die Xiting Authorizations Management Suite, kurz XAMS, ermöglicht Ihnen den Bau eines neuen Rollenkonzepts auf Basis Ihrer Nutzungsdaten bis hin zur Generierung eines revisionskonformen Sicherheitskonzeptes per Knopfdruck. Überzeugen Sie sich doch einfach selber und schauen Sie bei einem unserer vielen verschiedenen Webinare vorbei.
Berechtigungsprüfungen für Belege in FI erweitern
Die Berechtigungsprüfung auf der Ebene des Funktionsbausteins können Sie nutzen, indem Sie im Berechtigungsobjekt S_RFC im Feld RFC_TYPE (Typ des zu schützenden RFC-Objekts) den Wert FUNC (Funktionsbaustein) eintragen. Wollen Sie weiterhin Funktionsgruppen berechtigen, geben Sie hier den Wert FUGR an. Abhängig von der Ausprägung des Feldes RFC_TYPE geben Sie dann im Feld RFC_NAME (Name des zu schützenden RFC-Objekts) den Namen des Funktionsbausteins oder der Funktionsgruppe an. Diese Erweiterung der Prüfung wird durch die Korrektur im SAP-Hinweis 931251 ausgeliefert.

Mit "Shortcut for SAP systems" können Sie die Zuweisung von Rollen nach einem Go-Live automatisieren.

Auf "www.sap-corner.de" finden Sie ebenfalls viele nützliche Informationen zum Thema SAP Berechtigungen.

Eine vollumfängliche SAP-Sicherheitsüberprüfung ist hier jedoch noch nicht zu Ende.

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